Das Reglement der Gustav Mahler Akademie 2003
I. Allgemeine Vorschriften
- An den Meisterkurse können aussschließlich Musiker/innen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren teilnehmen;
- zu den Meisterkursen werden maximal 57 Jugendliche zugelassen;
- die Anzahl der zu den Meisterkursen 2003 zugelassenen Musiker/innen ist wie
folgt unterteilt:
19 Violinen
7 Violen
6 Violoncelli
4 Kontrabässe
3 Flöten (davon 1 Piccolo)
3 Oboen (davon 1 Englischhorn)
4 Klarinetten (davon 2 Saxophone)
2 Fagotte
2 Hörner
2 Trompeten
2 Posaunen
1 Tuba
1 Schlagzeuger
1 Paukenist/in;
- sollte das Programm eines oder mehrerer Konzerte das Hinzuziehen eines
oder mehrerer in der oben angeführten Auflistung nicht enthaltenen
Instrumente erfordern, kann die Gesamtanzahl der Kursteilnehmer/innen für
den Zeitraum der Proben und der Konzerte erweitert werden;
- die Teilnehmer/innen der Meisterkurse werden vom künstlerischen
Komitee gewählt, wobei älteren, kurz vor dem Einstieg in das
Berufsleben stehenden Musikerinnen und Musikern der Vorzug gegeben wird;
- Musiker/innen, die das Probespiel des Gustav Mahler Jugendorchesters*
nicht bestanden haben, werden einem eigenen Auswahlverfahren unterzogen**
(Überprüfung von Lebenslauf und Ausbildung, gegebenenfalls separates
Probespiel);
- das künstlerische Komitee erstellt für jedes Instrument eine
Liste von Reservemusikern, auf die im Falle von Verhinderung oder plötzlicher
Absage zurückgegriffen wird;
- die Anmeldung zu den Meisterkursen erfolgt mittels Zusendung des korrekt
ausgefüllten Anmeldeformulars und des unterschriebenen Akademiereglements
an das Sekretariat der Stiftung unter folgender Adresse:
Stiftung "Gustav Mahler - Musik und Jugend"
Dominikanerplatz 25 - I - 39100 BOZEN
Tel.: +39 0471 301712
Fax: +39 0471 301391;
- Anmeldefrist ist der 1. Juni 2003;
- Gültigkeit haben nur Anmeldungen, die von dem/r Bewerber/in
unterschriebenen Akademiereglement beigelegt sind;
- die Teilnehmer/innen haben Anrecht auf die Rückerstattung
der Reisespesen und auf ein Stipendium in Höhe von EURO 104,00 pro Woche;
- die Teilnehmer/innen werden für die Dauer der Kurse auf Kosten
der Gustav Mahler-Akademie in einem Hotel im Zentrum der Stadt untergebracht;
- für die Mahlzeiten können die Teilnehmer/innen einen Mensadienst
in Anspruch nehmen.
II. Teilnahmungsbedingungen
- Die Teilnehmer/innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und das
26. nicht überschritten haben;
- die Teilnehmer/innen müssen das Probespiel für das Gustav Mahler
Jugendorchester bestanden haben oder andere Referenzen vorweisen;
- der Besuch des Unterrichts ist Pflicht;
- die Teilnehmer/innen müssen ihre Anwesenheit in einem eigens
dazu bestimmten Register durch ihre Unterschrift täglich verzeichnen;
- gute Kenntnisse der deutschen und/oder der englischen Sprache sind erwünscht;
- sollte ein/e Teilnehmer/in verhindert sein, ein Drittel der Unterrichtstunden
zu besuchen, darf er/sie an den Meisterkursen nicht teilnehmen;
- die Auszahlung des Stipendiums in Höhe von EURO 104,00 pro
Woche ist an die tägliche Teilnahme an den Meisterkursen gebunden;
- die Teilnehmer/innen haben Anrecht auf Rückerstattung der Reise-
und Instrumententransportspesen;
- die Rückerstattung sämtlicher Reise- und Instrumententransportspesen
erfolgt mittels Bank- oder Postüberweisung;
- die Reise- und Instrumententransportspesen werden den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern erst nach Erhalt der Originalfahrscheine mittels Banküberweisung
zurückerstattet.
* Das Gustav Mahler Jugendorchester veranstalt jedes Jahr in den bedeutendsten
europäischen Städten Probespiele. Anmeldeformulare zu den Probespielen
und Terminkalender derselben sind in allen europäischen Konservatorien und
Musikhochschulen zu finden.
** Außer den Mitgliedern des Gustav Mahler Jugendorchesters, werden zu
den Meisterkursen fünf bis sechs, persönlich von den zuständigen
Musikakademiedirektoren Italiens empfohlene Musiker/innen (z.B. der Scuola Musicale
di Fiesole) zugelassen.
III Internes Teilnehmer-Reglement
- Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird nur in Ausnahmefällen gestattet,
Telephon, Fax- und Kopiergerät des Sekretariats zu benutzen;
- Im Sekretariat ausgeliehenes Material - Noten und Sonstiges - ist dem
Sekretariat unbeschädigt zurückzugeben;
- die Teilnehmer/innen müssen das in der Konservatoriumbibliothek
ausgeliehene Notenmaterial selbst zurückbringen;
- die Teilnehmer/innen haften für sämtliches ausgeliehenes
Material - Noten und Sonstiges - persönlich;
- die Teilnehmer/innen haften für etwaige Schäden an
Instrumenten persönlich;
- der Zugang zu den Kursräumlichkeiten ist nur laut dem von
der Stiftung und vom Konservatorium festgelegten Stundenplan gestattet;
- im Falle von Unfall oder Krankheit, schließt die Gustav Mahler
Akademie für nicht EU-Bürger/innen eine eigene Versicherung ab;
EU-Bürger/innen müssen hingegen im Besitz des bei allen Krankenversicherungen
erhältlichen E 111-Modells sein, das sie dazu befähigt,
ärztliche Dienste im Allgemeinen Krankenhaus Bozen in Anspruch zu nehmen;
- Kosten für private Arztbesuche oder Untersuchungen bei einem Spezialisten
werden von der Gustav Mahler Akademie nicht übernommen;
- die Rückerstattung der Reisekosten erfolgt nur mittels Bank- oder
Postüberweisung und nach Erhalt der Originalfahrscheine;
- eventuelle, durch die Umbuchung von Reisedaten entstehende Mehrkosten werden
von der Gustav Mahler Akademie nicht übernommen;
- die Gustav Mahler Akademie übernimmt die von der Versicherung nicht
gedeckten Kosten für einen Krankentransport nicht;
- der Besuch des Unterrichts ist Pflicht;
- die Teilnehmer/innen müssen ihre Anwesenheit in einem eigens
dazu bestimmten Register durch ihre Unterschrift täglich verzeichnen;
- das Stipendium der Gustav Mahler Akademie 2003 beträgt Euro 104,00 pro
Woche und ist in zwei Raten aufgeteilt, die erste wird am Anfang und die zweite
am Ende der Meisterkurse ausbezahlt.
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| (Ort und Datum) |
(Unterschrift) |
* Dieses Reglement muss bei der Anmeldung von den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern
unterschrieben werden.
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